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LG Bautzen, 31.03.2006 - 2 O 441/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 31.03.2006 - 2 O 441/05
- OLG Dresden, 26.07.2007 - 10 U 791/06
- BGH, 12.03.2008 - IV ZR 228/07
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 26.07.2007 - 10 U 791/06 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 31. März 2006, Az.: 2 O 441/05, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage im übrigen als derzeit unbegründet zurückgewiesen wird (vgl. Ziffer 2 des landgerichtlichen Tenors).
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 31. März 2006, Az.: 2 O 441/05, wie folgt abgeändert:.
unter Abänderung des am 31. März 2006 verkündeten und am 6. April 2006 zugestellten Urteils des Landgerichts Bautzen zum Az. 2 O 441/05 die Klage vollumfänglich abzuweisen.
Denn der Senat ist - wie schon das Landgericht (vgl. das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 31. März 2006 - 2 O 441/05, S. 14/5) - nicht davon überzeugt, dass die Klägerin ein Darlehn an die "Fa.T.
Auch eine Heilung des Formmangels durch eine Bewirkung der Leistung kommt - anders als vom Landgericht Bautzen angenommen (vgl. Urteil des Landgerichts Bautzen vom 31. März 2006 - 2 O 441/05, S. 9) - nicht in Betracht, § 518 Abs. 2 BGB.
Die Klägerin hat den Darlehnsvertrag, welcher am Schluss der mündlichen Verhandlung noch mit 18 531, 14 Euro valutierte, allerdings nicht wirksam gekündigt, §§ 314 Abs. 1, 490 Abs. 1, Abs. 3 BGB in Verbindung mit Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB (vgl. das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 31. März 2006 - 2 O 441/05, S. 11 ff).